Hauptmenü
Auch wir müssen uns konsequent und mit allem nötigen Nachdruck dem Jugendschutzgesetz unterwerfen.
Dies bedeutet für unsere Gäste:
-
-
-
Jugendschutz-
Bitte nehmt die Auflagen ernst, wir sind gezwungen alle Zuwiderhandlungen ausnahmslos der Polizei oder dem Jugendamt zu übergeben. Sollte unser Verein ein einziges Mal Probleme beim Jugendschutz der Veranstaltung haben, werden sämtliche zukünftigen Veranstaltungen nur mit Einlass ab 18 Jahren durchgeführt werden können.